Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen
Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden,
um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen,
die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten
stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben,
damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort
auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

3. Hinweise zu der Entsorgung von Altgeräten :

Gemäß dem ElektroG in der aktuell gültigen Fassung können Sie Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm auf dem Postweg zur Entsorgung zu uns senden, auch wenn Sie diese nicht bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten. 

Wenn Sie ein solches Gerät entsorgen wollen, das eine maximale Kantenlänge von 25cm hat,
klicken Sie bitte auf den hier angegebenen Link zur Generierung eines vorfrankierten Versandetiketts :

https://www.zmart24.de/retoure/mftet

Die Entsorgung von Geräten mit einer Kantenlänge von größer 25 cm übernehmen wir, wenn Sie ein gleichwertiges Gerät bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt auch hier 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten. Bei Überschreitung des Gewichts oder der maximalen Maße wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Möchten Sie ein solches Gerät entsorgen, klicken Sie bitte auf diesen Link :

https://www.zmart24.de/retoure/2k7ht

Die nächstgelegene Filiale der Deutschen Post und DHL finden Sie hier : 

Postfinder ❯

4. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone),
die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.